Mitglied werden

Was bietet mir die Mitgliedschaft in der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik?

Vorteile für Mitglieder

Mitgliederversammlungen, Chef-Tagungen, Fortbildungslehrgänge:

Die Landesinnung fördert durch Mitgliederversammlungen und Chef-Tagungen die Kommunikation und den Gedankenaustausch unter allen Mitgliedsbetrieben und zu unserem Nachbar-Handwerk für Orthopädie-Schuhtechnik auf Ebene der Betriebsinhaber und leitenden Angestellten. Fortbildungslehrgänge zu orthopädietechnischen Fachthemen, juristischen Themen und Vertragsschulungen werden ebenfalls durchgeführt. Die Landesinnung bietet eine optimale Plattform für die Kommunikation der Mitgliedsbetriebe untereinander, insbesondere bietet sie dadurch auch konkurrierenden Betrieben eine Möglichkeit der Kommunikation. Außer dem Handwerk bietet kein anderer Wirtschaftsbereich eine derartige gesetzeskonforme Möglichkeit des Zusammenwirkens von Betrieben in einer Gemeinschaft (sprich: Innung/Landesinnung) an.

 

Bereich Wirtschaft:

Erarbeitung von Angeboten für Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern. Verhandlung und Abschluss von Versorgungsverträgen mit den Sozialversicherungskostenträgern über alle relevanten Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses. Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben in den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen, o. a. Stellen. Einschlägige Information durch außerordentliche Mitgliederversammlungen über den Stand von Vertragsverhandlungen bzw. die Annahme/Ablehnung von Vertragsangeboten. Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsbetriebe bei Konflikten mit Kostenträgern, Versicherten, Behörden ( z. B. MDK) und andern Stellen.

Die Landesinnung Hessen für OT ist Vertragspartner der AOK Hessen, IKK classic, LKK,  BKK-Landesverband Südwest und DGUV in den maßgeblichen Produktgruppen und Leistungsbereichen. Es bestehen weitere Verträge mit der AOK Hessen für die Bereiche PG 10 und Pflegebetten sowie mit der IKK Südwest für die Bereiche Groß- und Klein-Orthopädie.

 

Bereich Recht:

Beratung der Mitgliedsbetriebe, insbesondere  in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen, gegenüber Kostenträgern, Versicherten und anderen Stellen.
Anwaltliche Beratung und Vertretung durch die Kanzlei Hartmann zu speziellen juristischen Problemen.

 

Bereich Ausbildung:

  • Errichtung von eigenen Gesellenprüfungsausschüssen und landesweite Durchführung der Gesellenprüfungen
  • Gegenüber Nicht-Innungsmitgliedern vergünstigte Gesellenprüfungsgebühren
  • Betreuung der Ausbildungsbetriebe beim Abschluß von Lehrverträgen
  • Partner der Berufsschule im Rahmen des dualen Ausbildungssystems bei gleichzeitiger Wahrnehmung der Mitglieder-Interessen

 

Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Werbung:

  • Gemeinsame Werbeaktionen und PR-Maßnahmen nach Abstimmung in der Mitgliederversammlung
  • Lobbyarbeit für unsere Mitgliedsbetriebe auf allen Ebenen der Politik (handwerkspolitisch, sozialpolitisch, etc.)

 

Rahmenabkommen:

Abschluß von Rahmenabkommen, z. B. mit der Fa. ASSUMED für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Überprüfung gemäß den Vorgaben des gesetzlichen Arbeitsschutzes.

 

Rundschreibendienste:

Information der Mitglieder, Software-Anbieter und Abrechnungsgesellschaften über das aktuelle Vertragsgeschehen mit den Sozialversicherungskostenträgern per E-Mail-Rundschreiben. Information der Mitglieder zu allen relevanten gesetzlichen, wirtschaftlichen,  berufspolitischen und beruflichen Themen. Die Mitglieder erhalten ferner alle Rundschreiben des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik .

 

Mitgliedsbetriebe sind automatisch Mitglied im Bundesinnungsverband für OT:

Die Mitglieder der Landesinnung Hessen für OT sind automatisch auch Mitglied im Bundesinnungsverband für OT. Der Mitgliedsbeitrag für die Landesinnung beinhaltet auch den Beitrag für die Mitgliedschaft im Bundesinnungsverband für OT. Alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung können somit die Dienstleistungen des Bundesinnungsverbandes für OT nutzen.

Insbesondere können Sie kostenfrei den vom BIV-OT abgeschlossenen Hilfsmittel-Versorgungsverträgen mit den Kostenträgern (insbesondere den bundesweit agierenden Ersatzkassen, GWQ-Service Plus AG, SpectrumK, Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, Soldatenversorgung, etc.) beitreten. Die Mitgliedsbetriebe können die vom BIV-OT für spezielle Hilfsmittel-Produktgruppen erarbeiteten Kalkulationshandbücher nutzen.

 

Werden Sie jetzt Mitglied!

Mitglied werden ist ganz einfach: schicken Sie uns die untenstehende Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder Brief zu.

Mitgliedsantrag zum Downloaden (70KB)
Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft bei der Handwerksinnung.doc

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft? Bitte kontaktieren Sie uns:

Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik
Hermannsteiner Straße 83
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 / 380 84 70
Fax: 06441 / 380 84 72
E-Mail: info@ot-hessen.de