Werden Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad zu Hause gepflegt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die entweder die Pflege oder dem Patienten den Alltag erleichtern. Dieser Anspruch gilt sowohl für pflegebedürftige ältere Menschen als auch für pflegebedürftige Kinder und Erwachsene.
Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern oder dazu beitragen, die Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern oder ihr eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem, werden vorrangig leihweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nehmen einen Sonderstatus ein. Versicherte können den Antrag auf Kostenübernahme ohne Rezept direkt bei der Krankenkasse stellen.
Die Betriebe der Orthopädie- und Reha-Technik kümmern sich um die Auswahl, Anpassung, Instandsetzung und, falls nötig, um eine Ersatzbeschaffung. Sie unterstützen die Betroffenen bei der Beantragung und der Gebrauchsschulung.