Unser Auftrag

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Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik – Ihr Handwerk für Orthopädie-Technik in Hessen.

Wir sind die handwerksrechtliche Berufsvertretung der in Hessen ansässigen Sanitätshäuser und Orthopädietechniker-Betriebe, die gemäß Anlage A der Handwerksordnung (HWO) als zulassungspflichtige Handwerksbetriebe zur selbständigen Ausübung des Orthopädietechniker-Handwerks berechtigt sind (§ 1 Abs. 2 HWO).

  • Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gegenüber Ministerien, Behörden, Wirtschaftsunternehmen, Sozialversicherungskostenträgern und anderen Stellen
  • Abschluss von Versorgungsverträgen im Sinne des Sozialrechts mit Krankenkassen, Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Kostenträgern mit entsprechender Information, Beratung und Schulung der Mitglieder
  • Abschluss von Rahmenvereinbarungen, z. B. Arbeitsschutz, Energieversorgung, Kommunikation, etc.
  • Beratung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Sozialversicherungskostenträger
  • Juristische Beratung (Sozialrecht, Arbeitsrecht, etc.) und Vertretung der Mitglieder im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeit vor Gericht und anderen Stellen
  • Erteilung von fachlichen Auskünften und Gutachten gegenüber Mitglieder, Behörden und Verbraucher
  • Durchführung und Förderung gemeinsamer Werbe- und Marketing-Aktivtäten
  • Regelung der Gesellenausbildung in dem Ausbildungsberuf „Orthopädietechnik-Mechaniker/in“ mit den zuständigen Handwerkskammern und Berufsschulen
  • Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfung und überbetrieblichen Unterweisung
  • Weiterbildung und fachliche Qualifizierung der Mitglieder und deren Mitarbeiter

Das Orthopädietechniker-Handwerk ist gemäß § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung ein staatlich anerkanntes Gesundheitshandwerk. Orthopädietechniker fertigen für kranke und behinderte Menschen orthopädische Hilfsmittel, wie z.B. Arm- oder Bein- Prothesen, Stützapparate (Orthesen), Bandagen und individuelle Rehabilitationsmittel.

Mit Hilfe moderner Fertigungsverfahren und unter Verwendung neuester technologischer Entwicklungen, sowie der Berücksichtigung aller Erkenntnisse der Biomechanik, wird jedes Hilfsmittel individuell, den Bedürfnissen des einzelnen Patienten und Kunden entsprechend, gestaltet und angepasst. Die Hilfsmittel werden aus den verschiedensten Materialien, wie Kunststoff, Metall, Holz, Leder und Textilien hergestellt.

Das Tätigkeitsgebiet umfasst ferner die Versorgung mit handelsüblichen Hilfsmitteln wie Rollstühle, Gehwagen, Pflegebetten, Hilfsmittel der Kompressionstherapie, Brustprothesen, Krankenpflegeartikel, Inkontinenz- und Stoma-Versorgungsartikel sowie medizinisch-technische Geräte, wie z. B. Blutdruck-Messgeräte, Inhalationsgeräte, etc.

Bei der Versorgung der Patienten ist es für den Orthopädietechniker eine gewohnte Praxis, vertraulich und in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und den betreuenden Therapeuten zusammen zu arbeiten. Während der Arzt die Patienten eingehend untersucht und die Diagnose stellt, stellt der Orthopädietechniker anschließend die Versorgung mit dem verordnungs- und therapiegerechten Hilfsmittel einschließlich der eventuellen Nachsorge und langfristigen Betreuung sicher.

Verlag OT
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